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Benachrichtigungstext

Die Eier werden in die Güteklassen A, B und C eingeteilt.
Für Eier der Güteklasse A gelten folgende Mindestanforderungen:

Angabe Anforderungen
"Güteklasse A" oder "A"
auch in Verbindung mit "frisch"
Schale normal, sauber, unverletzt
Luftkammer höchstens 6 mm hoch, unbeweglich
Eiweiß klar, durchsichtig, gallertartig, frei von fremden Einlagerungen jeder Art
Dotter beim Durchleuchten nur schattenhaft sichtbar; beim Drehen des Eies nicht wesentlich von der zentralen Lage abweichend, frei von fremden Ein- oder Auflagerungen jeder Art
Keim nicht sichtbar entwickelt
frei von Fremdgeruch
"Güteklasse A" oder "A" mit Zusatzbezeichnung "EXTRA"
auch in Verbindung mit "frisch"
Anforderungen wie oben
aber Luftkammer weniger als 4 mm hoch
erkennbar an der Banderole "EXTRA bis..."
Bezeichnung mit "EXTRA" zulässig höchstens bis zum 9. Tag nach dem Legen bzw. höchstens bis zum 7. Tag nach der Verpackung

Da wir in unserem Laden nur Eier der Güteklasse A anbieten, verzichten wir an dieser Stelle auf eine genauere Beschreibung der Güteklassen B und C. Diese Güteklassen sind zweiter Qualität. Sie werden daher nur speziell dafür zugelassene Nahrungsmittelunternehmen oder an die Nicht-Nahrungsmittelindustrie geliefert.